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Krankenversicherungspflicht 2009

Krankenversicherungspflicht Selbständige



Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009
Krankenversicherungspflicht Selbständige

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde schrittweise eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung eingeführt. Seit dem 1. April 2007 gilt bereits die Versicherungspflicht für Nichtversicherte, die der GKV zuzuordnen sind. Die Krankenkassen dürfen diese Personen nicht abweisen. Selbständige und Freiberufler, die bislang noch nicht versichert sind und keine Vorversicherungszeiten in der GKV haben, haben seit dem 1. Juli 2007 Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) und zwar zu dem derzeitigen sog. Standardtarif. Er ist für sie und andere Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, geöffnet worden, die Versicherungen dürfen sie nicht ablehnen. Am 1. Januar 2009 ist auch für diese Personen die Versicherungspflicht eingetreten. Zeitgleich wird der Standardtarif auf den sog. Basistarif umgestellt. Die Beiträge orientieren sich an Geschlecht und Alter (ohne weitere Risikozuschläge) und dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.
Wer der Versicherungspflicht ab dem 1.1.2009 nicht nachkommt, muss ggfs. bei späterer Versicherung und Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen ausstehende Beiträge bzw. Prämien nachzahlen.
Neuversicherte, die ab dem 1. Januar 2009 in die PKV eintreten, können bei einem Versicherungswechsel ihre sog. Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifes zu der neuen Versicherung mitnehmen und so extreme Prämienanstiege vermeiden. Allerdings sind die Versicherungen nur zur Aufnahme in den Basistarif verpflichtet und nicht in andere Tarife. Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert sind (sog. Bestandsversicherte), können lediglich im ersten Halbjahr 2009 uneingeschränkt in den Basistarif ihrer eigenen oder einer anderen Versicherung wechseln. Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandsversicherte nur noch in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie z.B. 55 Jahre oder älter sind.

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